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Vertragsbedingungen Softwarelieferung und -wartung

  1. Geltung der Bedingungen

    1. Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende Bedingungen gelten, auch wenn wir ihnen nicht widersprochen haben, nur in dem Umfang, in dem sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen.
    2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Angebot und Vertragsschluss

    1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Verträge kommen nur durch schriftliche Bestätigung der Bestellung oder mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
    3. Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Softwarelieferung, Softwarewartung

    1. Ausdrücklich nicht Gegenstand des Softwarelieferungsvertrags ist die Bereitstellung folgender Schnittstellen und Funktionen, die ausschließlich Bestandteil des gesondert zu schließenden Software-Wartungsvertrags sein können und deren Nutzung einen gültigen Software-Wartungsvertrag voraussetzt:
      • Schnittstellen zu SIEMENS TIA (Totally Integrated Automation) Tools
      • Schnittstelle zum PLM-System PRO.FILE
      • Schnittstelle zu ProClima von Schneider Electric
      • Schnittstelle zu Software von PHOENIX Contact, Weidmüller und WAGO
      • Schnittstelle zu CadCabel
      • Schnittstelle zu Maschinen von Komax, nVent HOFFMAN, Rittal/Kiesling
      • Schnittstelle zu SolidWorks
      • Schnittstelle zu DeltaT (Wärmeberechnung) von ELMEKO
      • PLM Schnittstelle zu OpenPDM von PROSTEP
      • Import, Kopieren und Änderung aller kopiergeschützten Daten z.B. aus wscaduniverse.com
      • Abgleich und Import ganzer Stücklisten aus wscaduniverse.com
      • Einfügen von SPS-Elementen
      • Anpassbare Drahtbezeichnung
      • Projektexport für die Cabinet AR App und Building AR App
      • Eigene Excel-Vorlagen beim Excel-Export von Auswertungen verwenden
      • Kettenmaß und Steigende Bemaßung in allen Disziplinen
      • Benutzerdefinierte Spaltenkonfigurationen im Quick-Editor, Material-Browser und Project Wizard verwenden
      • Manuelles Überschreiben von Datenpunkten durch Änderung der Symbol-Selektionen
      • Schaltschrank-Aufbaupläne mit importierten Listen aus anderen CAD-Systemen erstellen
    2. Wir erbringen für die Dauer des Software-Wartungsvertrags für die davon erfassten Softwareprodukte in der jeweils aktuellen Version folgende Leistungen:
      • Weiterentwicklung von Programmfunktionen, Programmablauf und Programmdarstellung, soweit dies nach unserer Auffassung erforderlich ist.
      • Bereitstellung von Begleitdaten sowie der jeweils neuesten Programmversion. Diese können auch zum Download angeboten werden. Die Downloadkosten werden von Ihnen getragen.
      • Ist die neue Programmversion nicht in der Landessprache Ihrer Vorgängerversion verfügbar, können wir unsere Leistungspflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Ihnen die neue Programmversion in Deutsch oder Englisch zur Verfügung stellen.
      • Telefonsupport (zu üblichen Telefonkosten) bzw. E-Mail-Support. Die Support-Leistungen werden von uns nur in Deutsch oder Englisch erbracht. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
      • Während der Vertragslaufzeit erscheinende Nachfolgeprodukte (Upgrades) sind im Rahmen des Software-Wartungsvertrags nicht geschuldet.
    3. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt bei Auslieferung einer neuen Programmversion. Weichen Merkmale der Software in der aktuellen Programmversion nicht unwesentlich von der Leistungsbeschreibung ab, so liegt ein Mangel vor. Für ein Softwarepaket, das über Schnittstellen erweitert wurde, die gemäß unserer Freigabemitteilung dafür vorgesehen sind, wird die Wartung bis zur Schnittstelle übernommen. Für Softwareprodukte, die außerhalb des in Abs.1 bezeichneten Rahmens geändert wurden, ist die Wartung ausgeschlossen.
    4. Mängel können nur beseitigt werden, wenn (a) sie reproduzierbar sind und in der jeweiligen neuesten, Ihnen bereitgestellten Programmversion auftreten; (b) wir von Ihnen alle für die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen erhalten; (c) Sie die jeweils neueste angebotene Programmversion und Dokumentation einsetzen und Ihre Hardwarekonfiguration/Systemsoftware dem technisch aktuellen Stand entspricht.
    5. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
    6. Sind Sie mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen, ohne zum Ersatz eines evtl. entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
    7. Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate ab Vertragsbeginn. Sie verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, wenn eine Partei nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf schriftlich kündigt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten. Insbesondere haben wir das Recht, den Vertrag bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten fristlos zu kündigen oder wenn Sie eine aufgrund der Einführung einer neuen Programmversion erforderliche Anpassung Ihrer Hardwarekonfiguration/Systemsoftware nicht vornehmen. Bei Nichtzahlung unserer Rechnung geben wir diese an unser Inkassobüro weiter. Dies ist für Sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
  4. Softwaremiete (Subscription)

    1. Soweit wir Ihnen bestimmte Leistungen (z.B. bestimmte Softwareprodukte) auf Basis eines Software-Mietvertrags anbieten, gelten die vorliegenden Vertragsbedingungen (insb. Abschnitt 3) entsprechend, soweit in diesem Abschnitt (4.) nichts Abweichendes geregelt ist. Dies gilt insbesondere auch für die Anmietung von Schnittstellen (z.B. WSCAD Automation Interface) zur Erweiterung der WSCAD Basissoftware (z.B. WSCAD ELECTRIX) um weitere Funktionen (nachfolgend „Module“ genannt).
    2. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate ab Beginn des Software-Mietvertrags. Sie verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Software-Mietvertrag zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf schriftlich kündigt. Bei Kurzzeitmiete beträgt die Mindestvertragsdauer 1 Monat. Sie verlängert sich danach um jeweils 1 Monat, wenn nicht eine Partei den Software-Mietvertrag zuvor mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf schriftlich kündigt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten. Insbesondere haben wir das Recht, den Vertrag bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monaten fristlos zu kündigen oder wenn Sie eine aufgrund der Einführung einer neuen Version erforderliche Anpassung Ihrer Hardwarekonfiguration/Systemsoftware nicht vornehmen. Ein Rücktritt vom Software-Mietvertrag ist nicht möglich.
    3. Die Softwaremiete wird jeweils zu Beginn des angegebenen Zeitraums bzw. zum angegebenen Datum im Voraus in Rechnung gestellt. Die Softwaremiete für das 1. Jahr bzw. bei Kurzzeitmiete für den 1. Monat ist jeweils bei Vertragsbeginn zu bezahlen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren buchen wir die Softwaremiete von Ihrem Konto ab. Hierzu müssen Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen. Abgedeckt sind alle Leistungen nach Abschnitt 4. Werden die Leistungen durch unsachgemäße Handhabung, durch Fehler in der Bedienung oder durch sonstige, nicht von uns zu vertretende Umstände veranlasst, so sind diese Leistungen nicht mit der Softwaremiete abgegolten, sondern werden nach Aufwand berechnet.
    4. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen nach diesem Abschnitt (4.) ist eine bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme lückenlose Bezahlung der Softwaremiete. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug mit der Softwaremiete (z.B. bei Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift) geben wir die betreffenden Forderungen (einschließlich etwaiger Kosten wie z.B. Gebühren für Rückbuchungen) an unser Inkassobüro weiter. Dies ist für Sie mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Sind Sie mit der Bezahlung in Verzug, sind wir daneben berechtigt, Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen, ohne zum Ersatz eines evtl. entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
    5. Während der Vertragslaufzeit erscheinende Nachfolgeprodukte (Upgrades) sind mit der Vergütung des Software-Mietvertrags abgedeckt. Wechseln Sie während der Vertragslaufzeit jedoch zu einer höheren Ausbaustufe einer Leistung nach diesem Abschnitt 4. wird die Vergütung des Software-Mietvertrags entsprechend angepasst.
    6. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    7. Angemietete Leistungen (insb. Module) können und dürfen Sie nur während der Laufzeit eines bestehenden Software-Mietvertrags nutzen. Wir räumen Ihnen insoweit gegen Entgelt das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Software-Mietvertrags zeitlich beschränkte Recht ein, die betreffenden angemieteten Leistungen in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Soweit Sie die angemieteten Leistungen (insb. Module) lokal auf Ihrem System installiert haben, haben Sie diese nach Beendigung des Software-Mietvertrags rückstandslos von Ihrem System zu löschen. Soweit Sie diese Leistungen (insb. Module) online auf unserem Server nutzen, sperren wir nach Beendigung des Software-Mietvertrags Ihren Zugriff auf diese Leistungen. Auf entsprechendes Verlangen unsererseits haben Sie uns etwaige im Rahmen der Softwaremiete Ihnen überlassene Gegenstände (z.B. Datenträger, Dongles) zurückzugeben.
    8. Zur Nutzung von Modulen ist immer auch eine gültige Lizenz der WSCAD Basissoftware mit laufendem Software-Wartungsvertrag erforderlich. Mit Beendigung des Software-Wartungsvertrags für die WSCAD Basissoftware enden automatisch auch etwaige Software-Mietverträge für die zugehörigen Module.
    9. Für Leistungen nach diesem Abschnitt (4.) schließen wir eine verschuldensunabhängige Haftung unsererseits für anfängliche Mängel ausdrücklich aus. Im Übrigen werden wir diese Leistungen während der Vertragsdauer instand halten, pflegen und Ihnen entsprechende Service Packs und Updates zum Download bereitstellen. Wir stehen dafür ein, dass die Leistungen nach diesem Abschnitt IV. während der Vertragslaufzeit die in der Produktbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweisen. Wir verpflichten uns, von Ihnen gemeldete Probleme der Software zu untersuchen und Ihnen nach Möglichkeit Hinweise zu geben, um diese Probleme zu beseitigen. Bei wesentlichen Fehlern der Software verpflichten wir uns, den Fehler in einem der folgenden neuen Programmstände zu beseitigen, soweit eine Beseitigung entsprechend der Regelung in Abschnitt 3.3 möglich ist. Voraussetzung für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung ist Ihre Mitwirkung in von uns nach Bedarf geforderten angemessenem Umfang. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch Sie, Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Leistungen der Softwaremiete. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung für Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen ausgewählten Programmen und Systemkomponenten zusammenarbeitet.
    10. Im Rahmen der Produktweiterentwicklung können wir Ihnen neue Funktionen als Bestandteil der angemieteten Leistungen zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf bestimmte Erweiterungen oder Ergänzungen der Leistungen nach diesem Abschnitt (4.) steht Ihnen aber nicht zu.
  5. Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang

    1. Werden vereinbarte Liefertermine um mehr als drei Wochen überschritten, so haben Sie bei Kaufware nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    2. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Alle Sendungen – einschließlich etwaiger Rücksendungen – reisen auf Gefahr des Bestellers.
    3. Bei Falschbestellung oder wenn Sie die Ware zurücksenden, behalten wir uns vor, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 5% je Position bzw. mindestens EUR 75,- netto in Rechnung zu stellen.
  6. Zahlungsbedingungen

    1. Rechnungen sind zahlbar gegen Vorauskasse oder innerhalb von 14 Tagen netto.
    2. Die Vergütung des Software-Wartungsvertrags wird jeweils zu Beginn des angegebenen Zeitraums bzw. zum angegebenen Datum im Voraus in Rechnung gestellt. Abgedeckt sind alle Leistungen nach Abschnitt 3. Werden die Leistungen durch unsachgemäße Handhabung, durch Fehler in der Bedienung oder durch sonstige, nicht von uns zu vertretende Umstände veranlasst, so sind diese Leistungen nicht mit der Vergütung abgegolten, sondern werden nach Aufwand berechnet.
    3. Wir sind berechtigt, den Betrag der Jahresgebühr (Wartung, Miete) anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % können Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Versand der Mitteilung den Software-Wartungsvertrag kündigen.
    4. Wechseln Sie während der Vertragslaufzeit zu einer höheren Ausbaustufe, wird die Vergütung des Wartungsvertrags entsprechend angepasst.
    5. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Kaufware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Ware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt verkauft und schon heute den Kaufpreisanspruch an uns abtritt.
    2. Sie sind berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
  8. Gewährleistung

    1. Für Material- und Herstellungsmängel bei Kaufware leisten wir 12 Monate von der Lieferung an kostenlosen Ersatz.
    2. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung für Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software Ihren Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen ausgewählten Programmen und Systemkomponenten zusammenarbeitet.
    3. Sie müssen offensichtliche Mängel der Kaufware unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Kaufware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz; stattdessen sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt.
    4. Sofern wir der Verpflichtung zur Ersatzlieferung nicht nachkommen oder im Fall der Nachbesserung diese auch nach Nachfristsetzung fehlschlägt, steht Ihnen bei Kaufware das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu.
  9. Haftung

    1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    2. Sie sind vertraglich verpflichtet, im Rahmen des Software-Wartungs- und/oder Mietvertrags die Software-Updates zu nutzen und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor Sie eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornehmen, Ihre Daten zu sichern. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produkts trifft, haften wir nicht.

    Wir übernehmen keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit
    beabsichtigten Ergebnisse der Software. Mehraufwendungen in der Abwicklung, die dadurch entstehen, dass der
    Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Lieferort gebracht wurde, sind von Ihnen zu tragen.

  10. Softwarenutzung, Kopierschutz

    1. Bei Softwarekauf wird Ihnen mit Erwerb der Software ein einfaches nicht-ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Datenträgerkopien dürfen Sie lediglich zum Zweck der Datensicherung anfertigen. Eine Vervielfältigung der Handbücher sowie Seminarunterlagen ist ohne schriftliche Genehmigung, auch auszugsweise, nicht erlaubt.
    2. Die Verwendung der Software zur gewerblichen Schulung und Ausbildung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
    3. Mit dem Erwerb einer Lizenz erkennen Sie die Nutzung eines Kopierschutzes uneingeschränkt an und verzichten auf alle Ansprüche, die auf einen Wegfall dieses Kopierschutzes zielen. Wir weisen darauf hin, dass jeder Versuch, eine Vollversion von WSCAD ohne Kopierschutz zu nutzen, illegal ist. Die Software muss online aktiviert werden.
    4. Sowohl bei Softwarekauf als auch bei Softwaremiete ist Ihre Lizenz stets an einen Dongle (also einen Hardwareschutzstecker, sog. „Hardware-Dongle“, und/oder einen in der Software implementierten Kopierschutzmechanismus, sog. „Software-Dongle“) gebunden. Bei Verlust und/oder Beschädigung dieses Dongles (z.B. infolge einer nach Systemabsturz erfolgten Systemwiederherstellung) erlischt Ihre Nutzungslizenz für die Software vollständig, soweit wir Ihnen diesen Dongle nicht ersetzen. Software-Dongles ersetzen wir Ihnen nur gegen entsprechende Entschädigung unseres Aufwands und auch nur dann, wenn Sie sich uns gegenüber zum Zweck der Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung ihres bisherigen Software-Dongles schriftlich dazu verpflichten, es zu unterlassen, die Software mit Ihrem bisherigen Software-Dongle weiter zu nutzen und/oder Dritten eine solche Nutzung zu ermöglichen. Diese Unterlassungsverpflichtung ist nur ausreichend, wenn Sie sich dabei verpflichten, uns für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe auf Ihren Antrag von einem zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Wir leisten für verlorene Hardware-Dongles grundsätzlich keinen Ersatz. Bei Beschädigung des Hardware-Dongles wird dieser kostenpflichtig ersetzt, soweit Sie ihn vollständig mit Chip, Speicherchip, Platine sowie oberer und unterer Deckplatte mit Siegel an uns einschicken.
  11. Nutzung auf virtuellen Maschinen, Unterlassungsverpflichtung, Vertragsstrafe

    1. Für den Fall, dass wir Software auf Ihren Wunsch für die Nutzung auf einer virtuellen Maschine freischalten, verpflichten Sie sich, es zu unterlassen, diese virtuelle Maschine, auf der die freigeschaltete Software genutzt wird, zu kopieren und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
    2. Für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in der vorstehenden Ziffer abgegebene Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, eine angemessene Vertragsstrafe an uns zu zahlen, deren Höhe von uns nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
  12. Export

    1. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ggf. bis zum Endverbraucher verantwortlich.
    2. Werden Lieferungen auftragsgemäß unverzollt ausgeführt, so haften Sie uns gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
  13. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame ersetzt werden, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  14. Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist 85232 Bergkirchen.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir sind jedoch auch berechtigt, an Ihrem Gerichtsstand zu klagen.

Geschäftsbedingungen Dienst- und Werkleistungen (insb. Digitalisierung, Seminare, individuelle Schulungen und Workshops, Consulting)

  1. Vertragsschluss, Leistungsumfang

    Den genauen Umfang der geschuldeten Dienst- oder Werkleistungen legt die WSCAD GmbH (nachfolgend „WSCAD“) in ihrem jeweiligen Angebot fest. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der WSCAD oder durch Ausführung einer Bestellung durch WSCAD zustande. Änderungen des Leistungsumfangs (sog. Change Requests) sind nur schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen und unter entsprechender Anpassung der Vergütung möglich. Für den Leistungsumfang der Digitalisierung gilt ferner folgendes:

    1. Bei der Digitalisierung werden bestehende Pläne (Schaltpläne oder Aufbaupläne) seitenweise in ein WSCAD Datenformat umgesetzt oder nach Vereinbarung mit dem Kunden in ein anderes Fremdformat umgesetzt. Dabei wird an erster Stelle das Ziel verfolgt, die Pläne mit WSCAD funktionell und effektiv zu erstellen und weiterbearbeitbar zu machen. Dabei kann von einer 1:1-Darstellung abgewichen werden, dies stellt keinen Mangel der Bearbeitung dar.
    2. Nur Werte, Texte und Informationen werden übertragen, die sichtbar in den Plänen eingetragen sind. Dies gilt insbesondere auch für die automatisch erstellten Listen (z.B. Materialliste), deren Angaben aus den Schaltplänen ermittelt werden. Die Umsetzung erfolgt immer unter Verwendung der bei Auftragserteilung aktuellen Version von WSCAD in der Ausbaustufe “Professional“ oder unter Verwendung der aktuellen Version des mit dem Auftraggeber vereinbarten Zielsystems.
    3. Funktionalitäten, die über diesen definierten Leistungsumfang hinausgehen (z.B. Erstellung der Klemmenpläne, Materiallisten etc.), oder ein anderes Ausgabeformat, sind nicht im Leistungsumfang der Digitalisierung enthalten, können jedoch gesondert beauftragt werden.
    4. Die umgesetzten Dateien werden im WSCAD Format per E-Mail geliefert oder werden als Download auf unserem Server bereitgestellt. Wurde die Lieferung von Ausgabelisten (z.B. Klemmenpläne, Materiallisten) vereinbart, werden diese unter Verwendung von Formularen aus dem WSCAD Standardlieferumfang erstellt, außer es wurde ausdrücklich die Verwendung von kundenspezifischen Formularen beauftragt.
    5. Der Umfang der Digitalisierung schließt ausdrücklich jede Engineering- und Planungsleistung aus! Im Rahmen einer Digitalisierung werden die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen in dem Umfang in das Zielsystem übertragen, wie sie in den bereitgestellten Vorlagen zur Verfügung stehen bzw. aus diesen Vorlagen ausgelesen werden können. Im Rahmen einer Digitalisierung findet seitens WSCAD keine Prüfung auf logische Richtigkeit der Planungsunterlagen des Auftraggebers statt. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Planungsunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Mitwirkungspflichten des Bestellers, Freistellung der WSCAD von Rechten Dritter

    1. Der Besteller ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Insbesondere hat der Besteller der WSCAD, soweit dies erforderlich ist, unentgeltlich Zugang zu seinen EDV-Anlagen (einschließlich darauf befindlicher Software) zu verschaffen und einen Ansprechpartner zu benennen, der kurzfristig erforderliche Informationen beschaffen und Entscheidungen treffen kann.
    2. Soweit der Besteller zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Material bereitstellt, garantiert er der WSCAD, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter diesem Zweck entgegenstehen. Sollten dennoch Dritte Rechte geltend machen, unterrichten die Parteien einander. Der Besteller verpflichtet sich, WSCAD von sämtlichen hieraus entstehenden Nachteilen (einschließlich erforderlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) freizustellen.
    3. Für die Mitwirkungspflichten bei der Digitalisierung gilt ferner folgendes: Vor Erstellung eines Angebots sind die zu digitalisierenden Pläne in digitaler Form (PDF, DWG) vollständig beizustellen. Dies beinhaltet auch insbesondere eventuelle kundenspezifische Zeichnungsrahmen oder Formulare. Nur die tatsächlich beigestellten Pläne sind von dem Angebot erfasst. Die Pläne werden vertraulich behandelt und im Falle der Auftragserteilung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von WSCAD archiviert. Nach Ablauf der Frist oder bei Nichterteilung des Auftrags werden die Pläne vernichtet oder auf Verlangen zurückgesandt.
  3. Liefertermine, Rechteübertragung

    1. Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, WSCAD bezeichnet sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich. Werden während der Leistungserbringung Umstände bekannt, die Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben, wird der Besteller umgehend informiert. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich in diesem Fall entsprechend. Gleiches gilt für Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bestellers zurückzuführen sind. Schadenersatzforderungen bei Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen.
    2. Sofern die vertragsgegenständlichen Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Besteller an diesen – vorbehaltlich anderslautender Bezeichnung im Angebot – nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das jedoch durch die vollständige Erfüllung sämtlicher der WSCAD aus diesem Vertragsverhältnis zustehenden Forderungen aufschiebend bedingt ist. Im Übrigen verbleiben sämtliche Urheber- und/oder Eigentumsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen vorbehaltlich anderer Reglungen bei der WSCAD.
  4. Abnahme von Werkleistungen, Preise und Zahlung von Werk- und Dienstleistungen, Aufrechnung

    1. Bei Werkleistungen ist der Besteller zur Abnahme des fertiggestellten Werks verpflichtet. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe schriftlich als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, solange der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht in einem Umfang nachgekommen ist, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
    2. Der vereinbarte Preis der Werkleistungen ist mit Ablauf der vorgenannten Abnahmefrist netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug fällig. Rechnungen über Dienstleistungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug fällig.
    3. Vorbehaltlich anderslautender Bezeichnung im Angebot, werden Dienstleistungen nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt, wobei ein Tagessatz 8 Stunden Dienstleistung umfasst und darüber hinausgehender Zeitaufwand mit jeweils 1/8 des Tagessatzes berechnet wird. Die Dienstleistungsvergütung ist spätestens 90 Tage nach erbrachter Leistung zur Zahlung fällig. Reisekosten (z.B. Fahrt-/Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und sonstige Spesen) werden in tatsächlicher Höhe berechnet, Reisezeiten werden mit 1/2 Stundensatz angesetzt. Maßgebend für die Dienstleistungspreise ist die jeweils aktuelle Preisliste der WSCAD.
    4. Werkleistungen werden bei Fehlen anderweitiger Bezeichnung im Angebot nach Zeit- und Materialaufwand berechnet. Die vorstehende Ziffer gilt insoweit entsprechend. Maßgebend für die Werkleistungspreise ist die jeweils aktuelle Preisliste der WSCAD.
    5. Soweit in einem Angebot die Vergütung der Werk-/Dienstleistungen geschätzt wird, ist diese Schätzung unverbindlich.
  5. Gewährleistung der WSCAD für Werkleistungen, Haftung der WSCAD für Werk- und Dienstleistungen, Verjährung der Ansprüche des Bestellers

    1. Die WSCAD erbringt für Dienstleistungen keine Gewährleistung. Für Werkleistungen gewährt WSCAD 12 Monate Gewährleistung nach Abnahme. Mängel müssen vom Auftraggeber schriftlich angezeigt und dokumentiert werden. WSCAD wird innerhalb angemessener Frist aufgetretene Mängel im Wege der Nachbesserung beheben. Sollte auch ein zweiter Nachbesserungsversuch scheitern, so kann der Besteller den Leistungspreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Ansprüche auf Schadenersatz sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie nicht eingehalten. Stellt sich heraus, dass WSCAD Leistungen zur Fehlersuche/-beseitigung erbracht hat, ohne hierzu verpflichtet zu sein (z.B. weil der Besteller den Mangel nicht nachweisen kann oder diesen WSCAD nicht zurechnen kann), erstattet der Besteller der WSCAD den Aufwand nach deren Dienst-/Werkleistungssätzen.
    2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet WSCAD nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet WSCAD (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, haftet WSCAD auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der WSCAD. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    3. Der Besteller ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor er eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornimmt, seine Daten zu sichern. Soweit dem Besteller ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder durch ihn oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software und/oder des Vertragsgegenstands oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder des Vertragsgegenstands trifft, haftet die WSCAD nicht. Sie übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software und/oder des Vertragsgegenstands.
    4. Für die Digitalisierung gilt ferner folgendes: Der Auftraggeber ist selber für die Abnahme der von WSCAD digitalisierten Planungsunterlagen verantwortlich. Es ist nicht zulässig, auf Basis einer von WSCAD erstellten Digitalisierung eine Anlagenplanung oder einen Anlagenumbau durchzuführen, ohne dass der Auftraggeber die Digitalisierung zuvor auf Fehler geprüft und eine Abnahme durchgeführt hat.
    5. Ansprüche des Bestellers aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen verjähren binnen eines Jahres nach Erbringung der Dienstleistung bzw. Abnahme der Werkleistung.
  6. Besondere Bedingungen für Dienstleistungen der WSCAD (Seminare, individuelle Schulungen und Workshops, Consulting, Projektierung)

    1. Besondere Bedingungen für Standardseminare
      1. Standardseminare sind Seminare, die online oder in unseren Schulungszentren in Deutschland zu festgelegten Terminen nach einem definierten Schulungskonzept stattfinden.
      2. Die Gebühren für ein Standardseminar werden dem Besteller ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn berechnet und sind zzgl. der gesetzlichen MwSt. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Seminargebühren müssen vor Antritt des Seminars bezahlt sein, ansonsten kann WSCAD dem Besteller die Teilnahme verweigern. In den Seminargebühren sind bei Präsenzveranstaltungen das technische Equipment, Mittagessen, Erfrischungsgetränke und Seminarunterlagen enthalten.
      3. Vertragsmodell für Standardseminare („Schulungs-Packages“)
        1. WSCAD bietet für Standardseminare optional ein kostenpflichtiges Abo mit einer Grundgebühr und einem festen Kontingent an Seminartagen an. Für dieses Abo gelten abweichend zur vorstehenden Ziff. 6.1.2 die Regelungen dieser Ziff. 6.1.3.
        2. Abo-Verträge ohne automatische Verlängerung haben eine feste Laufzeit von 365 Tagen ab Vertragsschluss und enden nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die einmalige Grundgebühr ist innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
        3. Abo-Verträge mit automatischer Verlängerung haben eine Mindestlaufzeit von 365 Tagen ab Vertragsschluss und verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht rechtzeitig nach Maßgabe dieses Abschnitts gekündigt werden. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die jährlichen Grundgebühren sind jeweils im Voraus innerhalb von 90 Tagen nach Beginn eines neuen Vertragsjahres zur Zahlung fällig. Monatliche Zahlungen sind nicht möglich.
      4. Terminänderungen, Ummeldungen oder Stornierungen muss der Besteller der WSCAD schriftlich oder per E-Mail an gbs@wscad.com
      5. Bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn mitgeteilte Terminänderungen werden kostenlos durchgeführt. Für später mitgeteilte Terminänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € netto fällig, die WSCAD dem Besteller zusätzlich zu den Seminargebühren berechnet.
      6. Eine Ummeldung, d.h. die Ersetzung eines angemeldeten Teilnehmers durch eine andere Person, ist kostenlos möglich.
      7. Bei Stornierung des Seminars durch den Besteller fallen – außer im Fall einer Kündigung gemäß § 626 BGB – die Stornierungsgebühren wie folgt an:
        • Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 30% des Gesamtbetrags
        • Stornierung bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Gesamtbetrags
        • Stornierung bis 4 Tage vor Seminarbeginn: 75% des Gesamtbetrags
        • Stornierung ab 3 Tage vor Seminarbeginn: 100% des Gesamtbetrags

        Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die WSCAD Aufwendungen nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe gehabt hat.

      8. Sollte das Seminar wegen eines wichtigen Grunds (z.B. Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) von WSCAD abgesagt werden, so stellt diese Absage eine Kündigung gemäß § 626 Abs.2 BGB dar. Der Besteller hat im Fall einer solchen Absage keinen Anspruch auf die Durchführung des Seminartermins. Bei einer Absage seitens WSCAD kann der Besteller wählen, ob er an einem anderen durch die WSCAD angebotenen Seminar teilnehmen oder die Buchung stornieren möchte. Im letzteren Fall wird dem Besteller das Honorar erstattet. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.1.3. bleiben hiervon unberührt.
      9. Für Schäden, die infolge einer Absage durch WSCAD entstehen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall), haftet WSCAD nur nach Maßgabe von vorstehender Ziff. 5.2.
      10. Die von WSCAD übergebenen Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
    2. Besondere Bestimmungen für weitere Dienstleistungen (Insbesondere individuelle Schulungen und Workshops, Consulting, Projektierung, die beim Kunden vor Ort durchgeführt werden oder von der Definition der Standardseminare abweichen)
      1. Die Zahlungsbedingungen zu Dienstleistungen sind unter Ziff. 4.3 beschrieben.
      2. Vertragsmodell für Dienstleistungen („Consulting-Packages“)
        1. WSCAD bietet für Dienstleistungen optional ein kostenpflichtiges Abo mit einer Grundgebühr und einem festen Kontingent an Dienstleistungstagen an. Für dieses Abo gelten abweichend zur vorstehenden Ziff. 6.2.1 die Regelungen dieser Ziff. 6.2.2.
        2. Abo-Verträge ohne automatische Verlängerung haben eine feste Laufzeit von 365 Tagen ab Vertragsschluss und enden nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die einmalige Grundgebühr ist innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
        3. Abo-Verträge mit automatischer Verlängerung haben eine Mindestlaufzeit von 365 Tagen ab Vertragsschluss und verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht rechtzeitig nach Maßgabe dieses Abschnitts gekündigt werden. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die jährlichen Grundgebühren sind jeweils im Voraus innerhalb von 90 Tagen nach Beginn eines neuen Vertragsjahres zur Zahlung fällig. Monatliche Zahlungen sind nicht möglich.
      3. Terminänderungen, Ummeldungen oder Stornierungen muss der Besteller der WSCAD schriftlich oder per E-Mail an gbs@wscad.com
      4. Bis 14 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn mitgeteilte Terminänderungen werden grundsätzlich kostenlos durchgeführt. Für später mitgeteilte Terminänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € netto fällig, die WSCAD dem Besteller zusätzlich zu dem Honorar für die Dienstleistung berechnet. Die WSCAD behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten (wie zum Beispiel nicht mehr stornierbare Reisekosten oder Mietkosten) in Rechnung zu stellen.
      5. Bei Stornierung der Dienstleistung durch den Besteller fallen – außer im Fall einer Kündigung gemäß § 626 BGB – die Stornierungsgebühren wie folgt an:
        • Stornierung bis 14 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn: 30% des vereinbarten Gesamtbetrags
        • Stornierung bis 7 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtbetrags
        • Stornierung bis 4 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn: 75% des vereinbarten Gesamtbetrags
        • Stornierung ab 3 Tage vor dem Dienstleistungsbeginn: 100% des vereinbarten Gesamtbetrags

        Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die WSCAD Aufwendungen nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe gehabt hat.

      6. Sollte die Dienstleistung wegen eines wichtigen Grunds (z.B. Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) von WSCAD abgesagt werden, so stellt diese Absage eine Kündigung gemäß § 626 Abs.2 BGB dar. Der Besteller hat im Fall einer solchen Absage keinen Anspruch auf die Durchführung der Dienstleistung zum vereinbarten Termin. Bei einer Absage seitens WSCAD kann der Besteller wählen, ob er eine Dienstleistung zu einem anderen Zeitpunkt oder eine andere Dienstleistung wahrnehmen möchte oder die Buchung storniert. Im letzteren Fall wird dem Besteller das Honorar erstattet. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.2.2. bleiben hiervon unberührt.
      7. Für Schäden, die infolge einer Absage durch WSCAD entstehen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall), haftet WSCAD nur nach Maßgabe von vorstehender Ziff. 5.2.
      8. Die von WSCAD übergebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
  7. Erfüllungsgehilfen der WSCAD

    WSCAD ist berechtigt, von ihr geschuldete Werk- oder Dienstleistungen durch Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen durchzuführen.

  8. Aufrechnung/Abtretung durch den Besteller

    1. Zur Aufrechnung ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
    2. Ohne ausdrückliche Zustimmung der WSCAD ist der Besteller nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
  9. Geltung und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

    1. Zusätzlich gelten unsere Vertragsbedingungen Softwarelieferung und -wartung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten vorrangig zu den Vertragsbedingungen Softwarelieferung und -Wartung für die Inanspruchnahme von Dienst- und Werkleistungen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nur in dem Umfang, in dem sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
    2. WSCAD behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für den Besteller zumutbar ist, d.h. insbesondere soweit die Änderung oder Ergänzung aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich ist. Der Besteller wird nach der Veröffentlichung neuer Geschäftsbedingungen auf diese hingewiesen. Die Änderung der Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, wenn der Besteller dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung der geänderten Geschäftsbedingungen und Änderungsmitteilung widerspricht. WSCAD wird den Besteller hierauf in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  10. Schlussbestimmungen

    1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine mangelhafte Bestimmung soll von den Parteien durch eine solche ersetzen werden, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn ihr möglichst nahekommt.
    2. Soweit diese Geschäftsbedingungen keine anderslautenden Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ergänzend.
    3. Erfüllungsort ist Bergkirchen. Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist München, wenn der Besteller Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. WSCAD ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

Geschäftsbedingungen Mediathek WSCADEMY

  1. Die WSCAD bietet eine Mediathek (WSCADEMY) an, die dem Nutzer Zugriff auf ausgewählte Inhalte ermöglicht. Das Angebot der WSCADEMY richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Die Nutzung der Mediathek erfordert den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos. Die Mindestlaufzeit des Abos beträgt 365 Tage ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht rechtzeitig nach Maßgabe des folgenden Abschnitts gekündigt wird. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Monatliche Zahlungen sind nicht möglich.
  3. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch nach Kündigung ist die Nutzung der Mediathek bis zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode uneingeschränkt möglich.
  4. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die bei der Registrierung verlangten Angaben wahrheitsgemäß auszufüllen. Für die Registrierung ist ein sicheres Passwort erforderlich. Die Geheimhaltung des Passworts liegt allein in der Verantwortung des Nutzers. Eine Weitergabe des Passworts und der Zugangsdaten ist nicht erlaubt.
  5. Falls der Nutzer den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten entwendet wurden oder sein Nutzerkonto unbefugt genutzt wird, so hat der Nutzer die WSCAD umgehend zu informieren. Der Nutzer haftet so lange für die unberechtigte Nutzung seines Nutzerkontos durch Dritte, bis er die WSCAD über die unbefugte Nutzung in Kenntnis gesetzt hat.
  6. Die Inhalte der WSCADEMY sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer erhält das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und auf die Vertragsdauer zeitlich beschränkte Recht, auf die Inhalte der WSCADEMY zuzugreifen. Jede andere Nutzung der WSCADEMY, insbesondere jede Zugänglichmachung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Videos, Texten, Textteilen oder Bildmaterial – auch auszugsweise – ist dem Nutzer ohne vorherige schriftliche Zustimmung der WSCAD nicht gestattet.
  7. WSCAD gewährleistet eine Verfügbarkeit der WSCADEMY von 97% im Jahresmittel. Zeiten, in denen die WSCADEMY infolge von WSCAD nicht zu vertretenden (insb. technischen) Störungen nicht zu erreichen ist, werden dabei nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Wartungsarbeiten in angemessenem Umfang. WSCAD kann die vorgenannte Verfügbarkeit ferner beschränken, soweit dies zur Vermeidung schwerwiegender Störungen erforderlich ist.
  8. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig seine Daten zu sichern. Soweit den Nutzer ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder durch ihn oder einem Dritten vorgenommene Änderungen am Vertragsgegenstand oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Vertragsgegenstands trifft, haftet die WSCAD nicht. Sie übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse des Vertragsgegenstands.
  9. Zusätzlich gelten die Vertragsbedingungen Softwarelieferung und -wartung der WSCAD. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten vorranging zu den Vertragsbedingungen Softwarelieferung und -Wartung für die Nutzung der WSCADEMY. Anderslautende Bedingungen des Nutzers gelten, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nur in dem Umfang, in dem sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  10. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine mangelhafte Bestimmung soll von den Parteien durch eine solche ersetzen werden, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn ihr möglichst nahekommt.Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  11. Erfüllungsort ist Bergkirchen. Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist München, wenn der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. WSCAD ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
  12. Für das Abspielen der Videos auf der Plattform WSCADEMY werden alle aktuellen Web-Browser unterstützt, z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, Microsoft Edge (ab Version 79, Chromium-basiert). Da Microsoft den Support des Internet Explorers eingestellt hat, sollten Sie diesen aufgrund von Sicherheitslücken nicht mehr verwenden.

Nutzungsbedingungen wscaduniverse.com

Die WSCAD GmbH (nachstehend „WSCAD“ genannt) stellt als Betreiber des Online-Portals www.wscaduniverse.com (nachfolgend „wscaduniverse.com“) Nutzern Produktdaten diverser Hersteller, z.B. zu Spannungsversorgung, Antrieb, Klemmen, Schalter, etc. (nachfolgend „Daten“) in Form einer Datenbank zur Verfügung.
Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen WSCAD und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die Nutzung von wscaduniverse.com.
Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von WSCAD schriftlich bestätigt werden.
Zur Nutzung von wscaduniverse.com ist eine vorherige Registrierung eines Accounts erforderlich. Bei der Registrierung eines Accounts bei wscaduniverse.com muss der Nutzer diese Nutzungsbedingungen per elektronischer Zustimmung als maßgeblich anerkennen.

  1. WSCAD-Leistungen

    1. Die Daten werden in von WSCAD ausgewählten Datenformaten auf wscaduniverse.com bereitgestellt. WSCAD erbringt diese Leistung freiwillig und unentgeltlich. Das Bearbeiten und Einfügen der Daten in die WSCAD Software setzt jedoch einen gültigen WSCAD Wartungsvertrag voraus. Das Vorliegen eines gültigen WSCAD Wartungsvertrags wird elektronisch überprüft. Für das Bearbeiten und Einfügen der Daten aus wscaduniverse.com in die Software anderer Hersteller gelten zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen die Regularien des jeweiligen Herstellers.
    2. WSCAD wird sich bemühen, die Datenbank aktuell zu halten und den Umfang bei Bedarf zu vergrößern. Welche Daten zur Verfügung gestellt werden, entscheidet WSCAD nach eigenem Ermessen. WSCAD behält sich jederzeit das Recht vor, einzelne Daten aus dem Portal zu entfernen.
  2. Validität der Daten

    WSCAD hat bei der Erstellung der Datenbank größtmögliche Sorgfalt walten lassen, kann jedoch die Validität der Daten (d.h. insbesondere ob diese aktuell, korrekt, vollständig sind und/oder mit den Originaldaten der Hersteller übereinstimmen) nicht garantieren.

  3. Verfügbarkeit

    Der Nutzer ist für die Verbindung seines Rechners mit dem Server von WSCAD und sämtliche hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen verantwortlich. WSCAD garantiert insbesondere keine bestimmte Verfügbarkeit der Datenbank und übernimmt auch keine Verantwortung für eine eventuelle Verspätung, Löschung, Fehlübertragung oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Nutzung der Datenbank. WSCAD ist jederzeit, insbesondere auch während der Betriebszeit des Portals berechtigt, Wartungsarbeiten an Datenbank, Server oder Software durchzuführen.

  4. Rechte

    1. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an wscaduniverse.com, insbesondere der Datenbank (einschließlich deren wesentliche Teile) stehen WSCAD zu. Die in der Datenbank enthaltenen Daten stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen der betreffenden Hersteller.
    2. Die Nutzer von wscaduniverse.com dürfen die Datenbank nur für ihren eigenen Gebrauch nutzen, d.h. in der Datenbank nach bestimmten für ihr jeweiliges Projekt erforderlichen Daten suchen und diese nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen abrufen.
    3. Die Nutzer sind nur berechtigt, die abgerufenen Daten innerhalb ihrer Firma zu nutzen, d.h. zu speichern und zu bearbeiten. Zulässig ist auch das Einfügen der Daten in Projekte, die die Nutzer erstellt und/oder bearbeitet haben. Innerhalb dieser Projektunterlagen und -dateien dürfen die Nutzer die Daten auch an Dritte außerhalb ihrer Firma übermitteln.
    4. Im Übrigen ist jede Nutzung der Datenbank verboten. Die Nutzer dürfen insbesondere nicht:
      • abgerufene Daten an Dritte außerhalb des Unternehmens, die nicht Bestandteil von individuellen Projektunterlagen und -dateien sind, weitergeben
      • Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Kennzeichnungen und Vorbehalte in den Daten entfernen
    5. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Ohne schriftliche Genehmigung von WSCAD sind die Nutzer nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend das Portal, die Datenbank oder wesentliche Teile daraus zu verteilen, zu verbreiten, zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu „entsperren“, zu entschlüsseln oder anderweitig rückzuübersetzen, zurückzuentwickeln, zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in anderer Form zu versuchen, jeglichen Quellcode oder Softwarealgorithmus zu rekonstruieren oder zu ermitteln (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Portals oder der Datenbank in Teilen). Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer dürfen das Portal, die Datenbank und wesentliche Teile davon nicht länger genutzt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden ergänzende Anwendung.
  5. Verpflichtungen des Nutzers, insbesondere bzgl. Registrierung und Zugangsdaten

    1. Der Nutzer darf wscaduniverse.com nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Er hat eine etwaige ihm bekannt werdende missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu melden. Der Nutzer hat darüber hinaus ihm bekannt gewordene Fehler/Schäden der Datenbank oder einzelner Daten unverzüglich der WSCAD zu melden.
    2. Der Registrierung erfolgt mit einer E-Mail-Adresse des Nutzers und einem vom Nutzer selbst zu vergebenden Passwort. Es sollte ein sicheres Passwort gewählt werden. Der Nutzer ist unverzüglich dazu verpflichtet, WSCAD zu informieren, sollten Dritte in den Besitz dieser Zugangsdaten kommen. Darüber hinaus ist der Nutzer in diesem Fall dazu verpflichtet, die Zugangsdaten zu ändern. Der Nutzer trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Passworts oder seines Accounts vorgenommen werden, die volle Verantwortung. Der Nutzer ist verpflichtet, WSCAD unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung seines Accounts oder Passworts sowie jede Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.
  6. Gewährleistung, Haftung

    1. wscaduniverse.com ist derzeit ein für Sie kostenloser Service. Haftung und Gewährleistung richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Schenkungsrechts.
    2. Für den Verlust von Daten haftet WSCAD unbeschadet des vorstehenden Absatzes nur dann, wenn der Nutzer eine angemessene Datensicherung verwendet hat. In diesem Fall ist der Anspruch auf den Aufwand für die Wiederherstellung mit Hilfe der angemessen gesicherten Daten des Nutzers beschränkt.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von WSCAD.
    4. Soweit über wscaduniverse.com eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Web-Sites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet WSCAD unbeschadet der vorstehenden Absätze weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet WSCAD unbeschadet der vorstehenden Absätze nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
    5. Auch wenn sich WSCAD bemüht, wscaduniverse.com stets ohne Störungen bereit zu halten, können aufgrund von Umständen, die der Wartung, Sicherheit und/oder Kapazität von wscaduniverse.com geschuldet sind, sowie aufgrund von durch WSCAD nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. Stromausfälle, Streiks, Ausfall des Telekommunikationsnetzes) vorübergehende Störungen/Einstellungen von wscaduniverse.com nicht ausgeschlossen werden. Die Nutzung von wscaduniverse.com erfolgt daher auf eigenes Risiko der Nutzer. WSCAD übernimmt unbeschadet der vorstehenden Absätze keine Haftung für das unterbrechungsfreie, sichere und fehlerfreie Funktionieren von wscaduniverse.com.
  7. Datenschutz

    1. WSCAD wird personenbezogene Daten der Nutzer nur unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) speichern.
    2. WSCAD wird Dritten personenbezogene Daten der Nutzer nur nach ausdrücklicher vorheriger Einwilligung übermitteln. Statistische Auswertungen erfolgen ausschließlich anonymisiert.
  8. Änderung von Nutzungsbedingungen und Leistung, Benachrichtigung der Nutzer

    1. WSCAD behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist, d.h. insbesondere soweit die Änderung oder Ergänzung aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich ist. Der Nutzer wird nach der Veröffentlichung neuer Nutzungsbedingungen auf diese hingewiesen. Die Änderung der Nutzungsbedingungen tritt in Kraft, wenn der Nutzer dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung der geänderten Nutzungsbedingungen und Änderungsmitteilung widerspricht. WSCAD wird den Nutzer hierauf in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
    2. WSCAD behält sich das Recht vor, im Rahmen der vorgenannten Änderung der Nutzungsbedingungen seine Leistungen nach eigenem Ermessen zu verändern und/oder wscaduniverse.com insgesamt einzustellen.
    3. Der Nutzer wird seine E-Mail-Adresse in wscaduniverse.com aktuell halten und Änderungen zeitnah einpflegen, damit WSCAD ihn über etwaige Änderungen von Nutzungsbedingungen und Leistung im vorstehenden Sinn benachrichtigen kann.
  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sind die für den Sitz von WSCAD zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt oder der Nutzer keinen dauerhaften (Wohn-)Sitz in Deutschland hat.

  10. Salvatorische Klausel

    Sofern Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, soll an deren Stelle diejenige wirksame Regelung vereinbart werden, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Bestimmungen vernünftigerweise gewählt hätten, um den Zweck ihrer Vereinbarungen zu erreichen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

WSCAD GmbH
Dieselstraße 4
85232 Bergkirchen
Germany
Fon: +49 (0) 8131 / 3627 – 0
Fax: +49 (0) 8131 / 3627 – 50

Amtsgericht München, HRB 90263
UST.-ID.-Nr.: DE 128 251 316
Geschäftsführer: Dr. Axel Zein, Moritz Buhl

E-Mail: info@wscad.com
Internet: https://wscad.com

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